AGB

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rotec GmbH Berlin - AGB

Einkaufsbedingungen

  1. Allgemeines - Geltungsbereich

    1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen Ihrerseits erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und mindestens in Text- oder elektronischer Form der Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen Ihrerseits Ihre Lieferung vorbehaltlos annehmen.
    2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und Ihnen zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
    3. Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen (vgl. § 310 Abs. 4 BGB).
    4. Die VOB kann mündlich vereinbart werden, muss aber schriftlich bestätigt werden.
  2. Angebot - Angebotsunterlagen

    1. Unsere Bestellungen bleiben frei. Lieferungen innerhalb von zwei Wochen gelten als Annahme. Nach Ablauf von zwei Wochen ohne Annahme können wir von dem Vertrag Abstand nehmen.
    2. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und Dokumenten, die Planungsleistungen enthalten und allen sonstigen von uns übergebenen Unterlagen behalten wir uns wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns, soweit dies gefordert wird, zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten.
  3. Preise - Zahlungsbedingungen

    1. Bei mündlichen oder fernmündlichen Bestellungen haben Sie die Bestellung unverzüglich mindestens in Text- oder elektronsicher Form zu bestätigen. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung "frei Haus", einschließlich Verpackung, ein. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung.
    2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten, soweit dieser als 'Brutto', 'Endsumme' oder € bezeichnet ist.
    3. Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese - entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung - die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Nachteile sind Sie einstandspflichtig, soweit Sie nicht nachweisen, dass Sie diese nicht zu vertreten haben.
    4. Wir zahlen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, den Kaufpreis innerhalb von vierzehn Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.
    5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.
  4. Lieferzeit

    1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
    2. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder Ihnen erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
    3. Bei Lieferverzug stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, steht Ihnen das Recht zu, uns nachzuweisen, dass Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.
  5. Gefahrübergang - Dokumente

    1. Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen.
    2. Sie sind verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen unsere Bestellnummer anzugeben.
    3. Die stillschweigende Abnahme von Werkleistungen ist ausgeschlossen. Eine Abnahme gilt erst als erklärt, wenn sie von uns mindestens in Textoder elektronischer Form erklärt wurde.
  6. Mängeluntersuchung - Mängelhaftung

    1. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb der angemessenen Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, bei Ihnen eingeht.
    2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Fall sind wir berechtigt, von Ihnen nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
    3. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
  7. Produkthaftung - Freistellung - Haftpflichtversicherungsschutz

    1. Soweit Sie für einen Produktschaden verantwortlich sind, sind Sie verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in Ihrem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und Sie im Außenverhältnis selbst haften.
  8. Schutzrechte

    1. Sie stehen dafür ein, dass im Zusammenhang mit Ihrer Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.
    2. Werden wir von einem Dritten deswegen in Anspruch genommen, so sind Sie verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen freizustellen; wir sind jedoch nicht berechtigt, mit dem Dritten - ohne Ihre Zustimmung - Vereinbarungen zu treffen, insbesondere Vergleiche abzuschließen.
    3. Ihre Freistellungspflicht bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
    4. Sie verpflichten sich, dass Sie die Ihnen obliegenden Pflichten im Rahmen der Arbeitnehmerschutz-, Sozialrechts- und Abgabenrechtsvorschriften, insbes. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer sowie die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllen.
    5. Von uns aus der Verletzung von solchen Pflichten entstehenden Nachteilen stellen Sie uns frei. Sie verpflichten sich, uns uneingeschränkt Auskünfte zur Erfüllung uns treffender Verpflichtungen nach den o. g. Vorschriften zu erteilen.
    6. Ihre Inanspruchnahme wegen erheblichem Versto gegen die o. g. Vorschriften oder unsere finanzielle oder bu bzw. strafrechtliche Inanspruchnahme wegen Ihrer Verletzung solcher Pflichten stellen einen wichtigen Grund dar, der uns zum fristlosen Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt.
    7. Für den Fall der Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz über Ihr Vermögen können wir binnen einer Frist von 2 Wochen nach Kenntnis vom Vertrag zurücktreten. Soweit nicht abdingbar, bleiben die Rechte aus §§ 103 ff. InsO und § 321 Abs. 2 BGB, auch zu unseren Gunsten, unberührt.
  9. Eigentumsvorbehalt - Bestellung - Werkzeuge - Geheimhaltung

    1. Sofern wir Sachen im Rahmen der Bestellung übergeben, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wenn unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
    2. Wird die von uns bestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltssache (Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
    3. An unseren Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen.
    4. Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn uns soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.
  10. Gerichtsstand - Erfüllungsort

    1. Sofern der Lieferant Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
    2. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Privatkunden

  1. Geltungsbereich - Vertragsgegenstand

    Unsere AGB gelten für Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

  2. Angebot - Vertragsschluss - Angebotsunterlagen

    Ihre Bestellung stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.

    Bestellen Sie die Ware auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Ihr Verlangen per E-Mail zugesandt.

  3. Preise und Zahlungsbedingungen

    Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
    Der Kaufpreis ist ohne jeden Abzug bei Erhalt der Ware zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Bei Sonderanfertigungen behält sich die rotec GmbH Berlin eine Vorkassenzahlung vor. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

    Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Sie sind zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

    Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  4. Leistungszeit

    Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn Sie etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllen.

  5. Widerrufsbelehrung

    • Widerrufsrecht

      Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag

      • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Ware bzw. Waren einheitlich geliefert wird bzw. werden;
      • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Waren getrennt geliefert werden;
      • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird.

      Wenn mehrere der vorstehenden Alternativen vorliegen, beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen, wenn Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware oder die letzte Teilsendung bzw. das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Der Widerruf ist zu richten an: rotec GmbH Berlin Langrehr & Co., Werner-Voß-Damm 58, 12101 Berlin, Fax: +4930 789039-90, info@rotec-berlin.de

    • Folgen des Widerrufs

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

      Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

      Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

      Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Sie tragen auch die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht-paketversandfähiger Waren. Diese Kosten werden auf höchstens etwa 18,00 EUR geschätzt.

      Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

    • Muster-Widerrufsformular

      Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann senden Sie uns bitte ein Schreiben mit folgenden Informationen, wobei hervorgehobene Passagen entsprechend angepasst bzw. gestrichen werden müssen:

      • Empfänger: rotec GmbH Berlin Langrehr & Co., Werner-Voß-Damm 58, 12101 Berlin, Fax: +4930 789039-90, info@rotec-berlin.de
      • "Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung"
      • Bestellt am / erhalten am
      • Name des/der Verbraucher(s)
      • Anschrift des/der Verbraucher(s)
      • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
      • Datum
  6. Haftung für Mängel

    Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Sie haben offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

    Die Verjährungsfrist beträgt für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist einheitlich ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt 7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

  7. Haftung für Schäden

    Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

    Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

    Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

    Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  8. Eigentumsvorbehalt

    Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

    Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware haben Sie uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon haben Sie bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

  9. Verjährung eigener Ansprüche

    Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

  10. Form von Erklärungen

    Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen mindestens der elektronischen Form.

  11. Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand

    Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

    Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008).

    Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Geschäftskunden

  1. Allgemeines - Geltungsbereich

    1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungena abweichende Bedingungen Ihrerseits erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an Sie als Kunden vorbehaltlos ausführen.
    2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und Ihnen zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
    3. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (vgl. § 310 Abs. 1 BGB).
    4. Das Klauselwerk der VOB/B wird in den Vertrag nur einbezogen, soweit dies gesondert schriftlich bestätigt wird, ansonsten lehnen wir die Einbeziehung, insbesondere durch entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen, ab.
  2. Bestellungen

    1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen.
    2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und Dokumenten, die Planungsleistungen enthalten und allen sonstigen von uns übergebenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheber- und sonstige Rechte vor; sie sind vertraulich, insbes. darf ihr Inhalt Dritten nicht mitgeteilt werden. Dies gilt ebenso für solche schriftliche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte bedürfen sie unserer ausdrücklichen Zustimmung.
  3. Preise - Zahlungsbedingungen

    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
    2. Alle Angebote, Preise und Lieferzeiten beruhen auf den gegenwärtig dem Angebot zugrunde liegenden Material-, Lohn- und Frachtkosten. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von Dritten verlangten Entgelte, die in die Leistungserbringung einbezogen wurden, erhöht, so gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, so haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; der Rücktritt muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
    3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
    5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen eines Zahlungsverzugs.
    6. Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  4. Lieferzeit

    1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen Ihrerseits voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    2. Kommen Sie in Annahmeverzug oder verletzen Sie schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
    3. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf Sie über, zu dem Annahme- oder Schuldnerverzug eintritt.
    4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Sie als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt sind, geltend zu machen, dass Ihr Interesse an der weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist.
    5. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    6. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    7. Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
    8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.
  5. Gefahrübergang Verpackungskosten –Mitwirkungspflichten

    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
    2. Anlieferung, Versand sowie Verpackung erfolgen nach Anweisung des Kunden. Diesen trifft die Pflicht, im Einzelnen das verwendete Transportmittel, die Bedingungen bei Be- und Entladung, die Bedingungen bei einer gegebenenfalls erforderlichen Zwischenlagerung sowie die zu erwartenden Beanspruchungen beim Transport mitzuteilen. Fehlen solche Angaben, gehen wir davon aus, dass eine Übergabe an den Besteller oder seinen beauftragten Transporteur in der Produktionsverpackung ausreichend ist. Transportieren wir selbst oder durch von uns Beauftragte, so werden wir die Ware transportgerecht verpacken. Die Kosten der Verpackung nach Bestellerangaben oder der erforderlichen Verpackung beim Transport durch uns trägt der Besteller.
    3. Für die Rücknahme von Verpackungen gelten besondere Vereinbarungen.
    4. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir für die Lieferung Transportversicherung nehmen; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
  6. Mängelhaftung

    1. Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit Sie nach dem Gesetz bestehen, ordnungsgemäß nachgekommen sind. Die Geltendmachung einer Mangelgewährleistung setzt die Mängelrüge mindestens in Textform voraus.
    2. Im Falle des Mangels einer Kaufsache sind wir zunächst berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Danach sind wir berechtigt, eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
    3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
    4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Sie Schadenersatzansprüche geltend machen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    7. Soweit nicht vorstehend etwas abweichend geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
    8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Gefahrübergang.
  7. Gesamthaftung

    1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
    2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit Sie anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangen.
    3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  8. Eigentumsvorbehaltssicherung

    1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, in unserem Eigentum.
    2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
    3. Wird Vorbehaltsware von Ihnen zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verp?ichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis der Fakturenwerte unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
    4. Sie sind zur Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 6. auf uns auch tatsächlich übergehen.
    5. Ihre Befugnisse, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder anzubauen, enden mit dem Widerruf durch uns infolge einer nachhaltigen Verschlechterung Ihrer Vermögenslage, spätestens jedoch mit Ihrer Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen.
      1. Sie treten hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - an uns ab.
      2. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben wir hieran in Höhe unserer Fakturenwerte Miteigentum erlangt, steht uns die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu. Wird Vorbehaltsware von Ihnen in ein Grundstück/Gebäude eingebaut, so treten Sie schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung oder aus dem Weiterverkauf des Grundstückes/Gebäudes in Höhe der Fakturenwerte der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest an uns ab.
      3. Haben Sie die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und Sie treten die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leisten Ihren Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung an.
    6. Sie sind ermächtigt, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Ihrem Zahlungsverzug oder bei wesentlicher Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse. In diesem Fall werden Sie hiermit von uns bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Sie sind verp?ichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der Ihnen zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
    7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere sämtlichen Forderungen um mehr als 20 % so sind wir auf Ihr Verlangen oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
    8. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
    9. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
    10. Sie verwahren die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Sie haben diese gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Sie treten hiermit Ihre Entschädigungsansprüche, die Ihnen aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverp?ichtete zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Wir nehmen die Abtretung an.
    11. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z. B. Wechselhaftung), die wir in Ihrem Interesse eingegangen sind, bestehen.
  9. Eigentumsvorbehalt für Kunden, die mit der Ware lediglich weiterhandeln

    1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, in unserem Eigentum.
    2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
    3. Sie sind zur Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 5. auf uns auch tatsächlich übergehen.
    4. Ihre Befugnisse, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch uns infolge einer nachhaltigen Verschlechterung Ihrer Vermögenslage, spätestens jedoch mit Ihrer Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des lnsolvenzverfahrens über Ihr Vermögen.
    5. Sie treten hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - an uns ab. Haben Sie die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so wird unsere Forderung sofort fällig und Sie treten die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leiten Ihren Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung an.
    6. Sie sind ermächtigt, solange sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Ihrem Zahlungsverzug oder bei wesentlicher Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse. In diesem Fall können wir Ihnen den Forderungseinzug durch uns oder beauftragte Dritte androhen. Nach Fristablauf sind wir von Ihnen bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Sie sind verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der Ihnen zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
    7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere sämtlichen Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Ihr Verlangen oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verp?ichtet.
    8. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
    9. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
    10. Sie verwahren die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Sie haben sie gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Sie treten hiermit ihre Entschädigungsansprüche, die Ihnen aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
    11. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z. B. Wechselhaftung), die wir in Ihrem Interesse eingegangen sind, bestehen.
  10. Gerichtsstand - Erfüllungsort

    1. Sofern Sie Kaufmann sind, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Wohnsitzgericht zu verklagen.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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